Parteisatzungen der Christlichen Auswanderer Partei (CAP)

  • Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
  • Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
  • Beschlussfassungsvorschriften
  • Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
  • Finanzierungsvorschriften
  1. Die Christliche Auswanderer Partei (CAP), in der Folge als CAP bezeichnet, welche sich als politische Institution für Auswanderer und Heimatvertriebene versteht, sieht ihre Aufgabe in der politischen Vertretung von Christen, welche entweder ihrer Heimat vertrieben, verfolgt oder aber freiwillig auswanderungswillig sind. Sie sieht sich daher als die Vertretung der ausserhalb ihrer Landesgrenzen lebenden Menschen.
  2. Der Tätigkeitsbereich der CAP ist weltweit. Es sollen aber in den einzelnen Staaten Organisationen wie CAP Österreich; CAP Deutschland, etc. gegrründet werden
  3. Ziel der CAP ist die Teilnahme an internationalen, nationalen und regionalen Wahlen.
  4. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt für Leitungsorgane durch das internationale Büro der CAP in Haskovo/Bulgarien. In den einzelnen Staaten durch die Bundesleitung.
  5. Die CAP ist christlich monarchistisch geprägt und setzt ihren Schwerpunkt auf die Durchsetzung der Menschenrechte und die goldene Regel der Nächstenliebe.
  6. Die CAP besteht aus zahlreichen einzelnen Werken, welche ihre unabhängige Arbeit auch ohne die Absprache mit der internationalen oder nationalen Leitung durchführen können.
  7. Die Parteiorgane sind hierbei jedes Mal so aufgebaut, dass zumindest die Position des Obmanns, der bei der CAP als OM-Pastor und der Stellvertreter, der als OM-Pastor Stellvertreter besetzt sein müssen. Fix vorgesehene Positionen darüber hinaus sind der Parteikassier und 3 unabhängige Rechnungsprüfer. Es können aber eine unbestimmte Zahl von Mitgliedern in den Vorstand mit kooptiert werden.
  8. Die Vorstände sind auf unbestimmte Zeit bestellt und werden durch die Hauptversammlung bei Amtsantritt gewählt.
  9. Die Hauptversammlung wird alle 3 Jahre an einem anderen Ort abgehalten, so das die nationalen Leitungen nicht zu kurz kommen.
  10. Als klärende Stelle für Streitigkeiten dient ein Schiedsgericht, welches ausser der einen und der anderen Streitpartei auch einen unabhängigen Schiedsrichter umfassen muss. Die Entscheidung über den Streitfall trifft ein Schiedsgericht.
  11. Die CAP verpflichtet sich der bindenden Direkten Demokratie, sowie der Wahrung der einzelnen Landesverfassungen. Wobei allerdings auch Punkte im Bezug auf Verfassungsänderungen angepeilt werden können.
  12. Die Finanzierung der CAP erfolgt auf Basis von Spenden; Schenkungen, Einnahmen von Partei eigenen Betrieben sowie Erbschaften.
  13. Bei Auflösung der CAP müssen die überschüssigen Geldmittel einem wohltätigen Zweck zugeführt werden.

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